Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Wir erstellen Schadengutachten für alle PKWs, LKWs, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge und Sonderaufbauten an Spezialfahrzeugen. Das Unfallgutachten enthält Angaben zur ermittelten Schadenhöhe sowie der Dauer der Reparatur und der möglichen Wertminderung nach den anerkannten Berechnungsmodellen. Je nach Schadensumfang geben wir die Höhe des Restwerts bei Bedarf an.

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Das sollten Sie beachten: Melden Sie Ihre Schadenersatzansprüche umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Unterschreiben Sie keine unverständlichen Formulare Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, fragen Sie vorsorglich nach, ob Sie einen Anwalt einschalten können Schalten Sie nur bei einem (mit)verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung ein Bei Unfällen im Ausland kann es auch bei unverschuldeten Unfällen sinnvoll sein, die Kaskoversicherung zu kontaktieren, da die Regulierung von Auslandsunfällen meist sehr viel Zeit in Anspruch nimmt Lassen Sie sich rechtlich beraten: Ihre Clubjuristen und ADAC Vertragsanwälte helfen Ihnen!
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Melden Sie Ihre Schadenersatzansprüche umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Unterschreiben Sie keine unverständlichen Formulare Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben fragen Sie vorsorglich nach ob Sie einen Anwalt einschalten können Schalten Sie nur bei einem (mit)verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung ein Bei Unfällen im Ausland kann es auch bei unverschuldeten Unfällen sinnvoll sein die Kaskoversicherung zu kontaktieren da die Regulierung von Auslandsunfällen meist sehr viel Zeit in Anspruch nimmt Lassen Sie sich rechtlich beraten: Ihre Clubjuristen und ADAC Vertragsanwälte helfen Ihnen!
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Allerdings muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen wenn das Fahrzeug mehr als drei Jahre alt und nicht scheckheftgepflegt ist. Auch diese Kosten können geltend gemacht werden Abschleppkosten Unkostenpauschale in Höhe von etwa 30 Euro Sachschäden.
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Ansprüche nach Verkehrsunfall was tun?
Allerdings muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen, wenn das Fahrzeug mehr als drei Jahre alt und nicht scheckheftgepflegt ist. Auch diese Kosten können geltend gemacht werden Abschleppkosten Unkostenpauschale in Höhe von etwa 30 Euro Sachschäden: Bekleidung, mitgeführte Gegenstände etc.
Download: Broschüre „Was tun nach einem Unfall“

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Nach einem Unfall stellen sich viele Frage: Wer bezahlt die Reparaturkosten? Gibt es Schmerzensgeld? Wer erstattet mir die Kosten für den Mietwagen und meinen Anwalt? Was sind Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden? Juristen informieren. Gutachten – nicht immer genügt ein Kostenvoranschlag Totalschaden oder Reparaturschaden – entscheidend für den Anspruch Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

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Informieren Sie sich über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung von Sach- und Personenschäden und nutzen Sie die Checkliste (Formular vom Unfallbericht): Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall? Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen. Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, fragen Sie vorsorglich nach, ob Sie einen Anwalt einschalten können Schalten Sie nur bei einem (mit)verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung ein Bei Unfällen im Ausland kann es auch bei unverschuldeten Unfällen sinnvoll sein, die Kaskoversicherung zu kontaktieren, da die Regulierung von Auslandsunfällen meist sehr viel Zeit in Anspruch nimmt Lassen Sie sich rechtlich beraten: Ihre Juristen und ADAC Vertragsanwälte helfen Ihnen!

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Aus aktuellem Anlass: Fahrzeuge mit Zulassung in der Ukraine Deckungsschutz bis 31. Mai 2022 auch ohne Grüne Karte oder Grenzversicherung Gültiger Versicherungsschutz für Fahrzeuge kann nur durch eine gültige Grüne Versicherungskarte nachgewiesen werden. Das Deutsche Büro Grüne Karte weist darauf hin, dass diese nur von der Heimatversicherung ausgegeben werden kann. Sofern ein solcher Versicherungsschutz nicht besteht, muss eine Grenzversicherung abgeschlossen und während des Aufenthalts in Deutschland beibehalten werden.

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Angesichts der Notlage aus einem Unfallschaden ihres PKWs oder LKWs hat Gesamtverband der Versicherungswirtschaft dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitgeteilt, dass die deutschen Kfz-Versicherer Schäden, die bis zum 31. Mai 2022 durch unversicherte Fahrzeuge eintreten, über das Deutsche Büro Grüne Karte abwickeln wird. Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten? Nicht immer genügt ein Kostenvoranschlag zur Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gerichtsbezirken bis ca. 1.000 Euro) gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Im Fall des mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen.

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Bei Inanspruchnahme des Kaskoversicherers, entscheidet dieser, welcher Sachverständige den Schaden festsetzt. ADAC Vertragssachverständige PDF, 106 KB PDF ansehen Totalschaden oder Reparaturschaden Wenn ein sogenannter Reparaturschaden vorliegt, bekommen Sie die Reparaturkosten erstattet. Liegt hingegen ein Totalschaden vor, hier sind die Reparaturkosten höher als der eigentliche Wert des Fahrzeuges, dann erhalten Sie nur den objektiven Wert des Fahrzeuges erstattet. Im Gutachten steht, ob ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vorliegt.

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Ansprüche beim Reparaturschaden Gegen Vorlage der Reparaturrechnung bekommen Sie die Reparaturkosten erstattet. Die im Gutachten oder Kostenvoranschlag festgesetzten Reparaturkosten stehen Ihnen auch zu, wenn Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder überhaupt nicht reparieren. Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren und sich auszahlen lassen wollen, spricht man von einer sogenannten fiktiven Abrechnung. Die Mehrwertsteuer wird bei der fiktiven Abrechnung nicht gezahlt. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, in welchem Umfang die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs zu erstatten ist.

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Grundsätzlich können Sie bei der fiktiven Abrechnung die teuren Stundenverrechnungssätze (= Stundenlöhne) einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet verlangen. Normale Fachwerkstatt oder herstellergebundene Fachwerkstatt – welcher Stundensatz zählt? Allerdings muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen, wenn das Fahrzeug mehr als drei Jahre alt und nicht scheckheftgepflegt ist. Voraussetzung ist weiter, dass die normale Fachwerkstatt vom Qualitätsstandard eine gleichwertige Reparatur bietet. Zudem muss sie in der Nähe sein oder zumindest zeitlich schnell erreichbar sein.

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Ansprüche beim Totalschaden Bei einem Totalschaden erhalten Sie den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes des verunfallten Fahrzeuges erstattet. Ausnahmsweise können höhere Reparaturkosten erstattet werden, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen. In diesem Fall dürfen die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen und das Fahrzeug muss vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert werden.

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Rechtsanwaltskosten geltend machen Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Sind die Forderungen an die gegnerische Versicherung berechtigt, trägt sie bei unverschuldetem Unfall auch die Kosten. ADAC Vertragsanwälte finden Sie hier* Mietwagenkosten – was ist zu beachten? Solange das Fahrzeug beim Reparaturschaden reparaturbedingt ausfällt, können Sie Mietwagenkosten verlangen. Beim Totalschaden erhalten Sie für die im Gutachten angegebene übliche Wiederbeschaffungszeit – gegen Nachweis der Ersatzbeschaffung – Mietwagenkosten erstattet.

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Vergleichen Sie – nachweisbar – vor der Anmietung die Preise, um keine Nachteile zu erhalten. Bei kurzzeitigem oder geringem Fahrbedarf sollten Sie auf Taxi oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Höhe der Nutzungsausfallentschädigung Wenn Sie sich keinen Mietwagen nehmen, können Sie alternativ eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Wenn Sie nach einem Unfall ein Gutachten erstellen lassen, sollten Sie den Gutachter beauftragen, auch den Wert für die Nutzungsausfallentschädigung aufzunehmen.

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Wertminderung bei größeren Schäden Wenn Ihr Fahrzeug selbst nach einer fachgerecht durchgeführten Reparatur weniger wert ist können Sie Wertminderung geltend machen. Die Wertminderung wird von einem Gutachter festgelegt. Auch diese Kosten können geltend gemacht werden Abschleppkosten Unkostenpauschale in Höhe von etwa 30 Euro Sachschäden: Bekleidung, mitgeführte Gegenstände etc. Handelt es sich um einen Totalschaden, dann können auch folgende Positionen verlangt werden: Kosten für die Fahrzeugab- und -anmeldung Kosten für das Kennzeichen Entsorgungskosten Lesen Sie mehr zur Fahrzeug An- und Abmeldung Höhe des Schmerzensgeldes Suchen Sie unbedingt einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.

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Der Arzt dokumentiert die Verletzung. Das ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten. Während Blechschäden meist leichter zu bestimmen sind, ist die Berechnung des Schmerzensgeldes in vielen Fällen weitaus komplexer. Als Orientierung dienen den Anwälten und Gerichten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben.

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Unverschuldet verletzt – Schmerzensgeld besser mit Anwalt geltend machen. Haushaltsführungsschaden berechnen Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat gegen den Verursacher neben dem Anspruch auf Übernahme zum Beispiel der Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld auch einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können.

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Der hierdurch entstehende Schaden kann entweder konkret geltend gemacht werden, wenn eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt wird. Ein Anspruch besteht jedoch auch und kann fiktiv geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel andere Familienangehörige einspringen und die Tätigkeiten mit übernehmen und. Zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens nach dem Hohenheimer Verfahren kann der Fragebogen von Markus Otremba als selbständiger Unfallgutachter angefordert werden

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Auf der Basis Ihrer Angaben im Fragebogen wird das EDV-gestützte Gutachten erstellt. Die Kosten des Verfahrens betragen € 250 inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten. Rechtsberatung: So hilft das Ingenieurbüro Markus Otremba.

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Nach einem Unfall stellen sich viele Fragen: Wer bezahlt die Reparaturkosten? Gibt es Schmerzensgeld? Wer erstattet die Kosten für den Mietwagen und meinen Anwalt?

Oder liegt ein Kaskoschaden vor?

Oder liegt ein Kaskoschaden vor?

Gerne werden wir auf Wunsch in diesem Fall für Sie tätig. Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden schaltet die eigene Versicherung beim Kaskoschaden bevorzugt eigene Schadengutachter ein. Schlagen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach, bevor Sie sich entscheiden. Darin stehen die Details zum Prozedere für den jeweiligen Schadenfall.

Hintergrundwissen – Haftpflichtschaden

Hintergrundwissen – Haftpflichtschaden

Freie Wahl des Sachverständigen

Im Falle eines Haftpflichtschadens können Sie als Geschädigter den KfzSachverständigen für Ihr Unfallgutachten frei wählen. Die Kosten für den Unfallgutachter, den Sie beauftragen, trägt die gegnerische Versicherung.
Und zwar in vollem Umfang
.

Wichtig!

Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende Regelung im § 249 BGB.

Ansprüche auf Zusatzkosten-Erstattung

Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen. Sie brauchen kein Ersatzfahrzeug? Wir helfen Ihnen, die Kosten für den Nutzungsausfall geltend zu machen, bis Ihr Auto wieder fahrtüchtig ist.

Freie Wahl der Werkstatt

Suchen Sie sich Ihre Werkstatt selbst aus! Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen eine Werkstatt vorgibt, die kein Vertragspartner ist. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht dort reparieren lassen, sondern dürfen stets eine markengebundene Werkstatt Ihres Vertrauens wählen. Die Kosten für die Reparatur trägt die gegnerische Versicherung.

Freie Wahl der Schadensregulierung

Freie Wahl der Schadensregulierung

Als Geschädigter können Sie nach einem Verkehrsunfall frei wählen, ob der Schaden am Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl repariert werden soll, oder ob Sie den Schaden fiktiv abrechnen möchten. Das bedeutet, dass die Versicherung Ihnen die Schadenssumme netto ausbezahlt. Bei Bedarf kümmern Sie sich dann selbst um eine Reparatur.

Erstattung der Wertminderung

Erstattung der Wertminderung

Nach einem Unfallschaden steht es Ihnen unter gewissen Voraussetzungen zu, sich eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Es ist einer der schwierigsten Punkte eines Kfz-Gutachtens, die Wertminderung zu bestimmen. Die Vielfalt der Berechnungsmethoden führt zu teils stark unterschiedlichen Ergebnissen. Wir verwenden die für Ihr Fahrzeug marktgerechte Methode!

Vertretung durch Anwalt

Vertretung durch Anwalt

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht professionell beraten. Der Anwalt vertritt Sie gegenüber der Versicherung und setzt Ihre Rechte durch. Sprechen Sie uns an, wenn es Klärungsbedarf gibt.

Unfallgutachten | Ablauf

Unfallgutachten | Ablauf

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die ich Ihnen biete, um direkt mit uns in Kontakt zu treten. Vom klassischen Anruf über Messenger stehen Ihnen viele Wege offen.
Mein Arbeitsweise ist modern und strukturiert. In den meisten Fällen kann die Begutachtung noch am selben Tag oder am Folgetag erfolgen.
Sie erhalten nach Vereinbarung einen kurzfristigen Termin.
Ich bin da, wo Sie mich brauchen.
Ich komme bestens ausgerüstet zu Ihrem Unfallfahrzeug und biete meinen unkomplizierten Vor-Ort-Service an. Sie können mich natürlich auch, nach
vorheriger Absprache, in meinem Sachverständigenbüro besuchen.
Ich sichere Beweise und dokumentiere den Schaden fotografisch. Ich nehme alle vorhandenen und nötigen Informationen auf, um die schnelle Regulierung des
Schadens zu gewährleisten. Sie erhalten eine ausführliche und kompetente Beratung zum weiteren Ablauf sowie Ihren Möglichkeiten der Regulierung.
Wie steht es um Ihr Fahrzeug? Benötigen Sie einen Mietwagen? Ist das Fahrzeug verkehrssicher oder nicht? Soll das Fahrzeug repariert werden? Wünschen Sie die Auszahlung des Schadens nach Gutachten? Sind weitere Schritte nötig? Gab es Personenschäden und wie sollten Sie sich verhalten?
Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen, wenn ich mir ein Bild des Schadens gemacht habe.
Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Fahrzeugschaden wird mittels modernster Software kalkuliert. Ich ermittle alle nötigen Werte zur Erstellung des Gutachtens und erst jetzt kann definitiv beurteilt werden, wie die Schadenregulierung aussehen wird. Erst dann erstelle ich das eigentliche Caravan- oder Kfz-Gutachten. Dabei spielt es für mich keine Rolle, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Ich erstelle Gutachten für Autos, Motorräder, Wohnmobile, Camper, Expeditionsmobile, Nutzfahrzeuge und Landmaschinen aller Art.

Das Gutachten wird an alle nötigen Stellen weitergeleitet.
Wer das Gutachten erhält, richtet sich übrigens nach Ihnen.
Sie sind Auftraggeber und Entscheider.
Im Standardfall wird es direkt an den Versicherer gesendet.
Ihr Unfallgegner erhält von uns kein Gutachten.
Sie persönlich erhalten das Kfz-Gutachten auf Wunsch per Mail vorab und in jedem Fall per Post.
Sollte ein Rechtsbeistand beauftragt worden sein, erhält dieser natürlich das Gutachten und macht Ihre Ansprüche
bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Liegt Ihnen das Gutachten vor, berate ich Sie gern noch einmal dazu.
Generell ist mein Gutachten so aufgebaut, dass auch fachfremde Personen es verstehen und lesen können.

Die Regulierung des Schadens kann sehr unterschiedlich sein.
Das liegt daran, dass Sie verschiedene Rechte haben, wie der Schaden reguliert werden soll und auch daran,
welche Schadenart durch das Gutachten belegt wurde.
Wünschen Sie eine Reparatur, so kann Ihr Fahrzeug nun in der Werkstatt Ihrer Wahl repariert werden.
Die Kosten rechnen die meisten Werkstätten auch direkt mit der Versicherung ab.
Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadens, oder kommt nur eine Auszahlung des Schadens in Frage (Totalschaden),
teile ich dieses der Versicherung oder der gewählten Kanzlei im Gutachten mit.
Bei klarer Sachlage und im Regelfall erhalten Sie Ihr Geld nach 2 bis 4 Wochen.
Allgemeine Aussagen sind bei diesem komplexen Thema allerdings nicht möglich.
Ich berate und informiere Sie jedoch gern.
Auch wenn der Schaden reguliert wurde, bin ich weiterhin für Sie da.
Falls es zu Kürzungen des Gutachtens kam, berate ich Sie gerne zur weiteren Vorgehensweise.
Falls Sie den Schaden in Eigenregie repariert haben, erstelle ich Ihnen bei fach- und sachgerechter Ausführung
eine Reparaturbestätigung. Somit haben Sie bei einem weiteren Schaden einen Nachweis,
dass Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich repariert wurde.
Haben Sie diesen Beweis nicht, so wird die Versicherung sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weigern,
einen weiteren Schaden zu zahlen.
Falls Sie es wünschen, überprüfe ich nach einer Reparatur in der Fachwerkstatt auch gerne die Reparaturqualität.